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Anmeldung zur Fahrausbildung

Du möchtest Dich in unserer Fahrschule anmelden?

Das kannst Du einfach und bequem, indem Du u. s. Formular bitte komplett ausfüllst. Wir melden uns danach zeitnah bei Dir!

Du hast noch Fragen? Dann melde Dich bitte kurz telefonisch bei uns unter 0151 51664709.

Vielen Dank im Voraus.

Informationen zu den verschiedenen Führerscheinklassen findest Du im Führerschein ABC


Anmeldung

Allgemeine Angaben zur Person

Diese allgemeinen Angaben zur Person inkl. Beeinträchtigungen sind notwendig, da wir diese zur Anmeldung bei der Führerscheinstelle mit angeben müssen.

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Kontaktinformationen

Die Angabe von Telefon oder Mobilfunknummer sowie der E-Mail-Adresse ist nur für uns bestimmt, damit wir Dich kontaktieren können im Zuge Deiner Fahrausbildung.

Die Angabe Deiner Schule oder Deines Arbeitgebers ist freiwillig und dienen uns dazu, Dich z. B. für Fahrstunden abzuholen.

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Angaben zum Führerschein

Diese Angaben benötigen wir zur Anmeldung bei der Führerscheinstelle. Die Angabe der Begleitpersonen ist wichtig für den Führerschein BF17. Falls Du schon einen Führerschein besitzt, benötigen wir auch diese Informationen.

Anforderungen an die Person gemäß § 48a Abs. 4 bis 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

(4) Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber

  1. vor Antritt einer Fahrt und
  2. während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.

(5) Die begleitende Person

  1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  2. muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
  3. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 1 Punkte belastet sein. Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei Beantragung der Fahrerlaubnis oder bei Beantragung der Eintragung weiterer zur Begleitung vorgesehener Personen zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen; sie hat die Auskunft nach Nummer 3 beim Verkehrszentralregister einzuholen.

(6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie

  1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
  2. unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 liegt vor, wenn eine in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
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Abschluss der Anmeldung

Hier hast Du die Möglichkeit uns noch eine Nachricht zur Anmeldung mitzuschicken, falls Du möchtest.
Bitte teile uns auch noch mit, wie Du auf uns aufmerksam geworden bist.

Zum Abschluss musst Du noch unsere Datenschutzbestimmungen (https://fahrschule-paul-schmitt.de/datenschutz) akzeptieren und die Anmeldung abschicken.

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